AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – KlarPac Klarsichtpackung GmbH

mit Sitz in Wien
Siebenhirtenstraße 11, 1230 Wien, Austria
eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 121386 i

(im Folgenden kurz „KlarPac“ genannt)


§ 1 Allgemeines & Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen von KlarPac. Angebote von KlarPac richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne der §§ 1, 2, 3 und 6 Unternehmensgesetzbuch (UGB) sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts (im Folgenden gemeinsam kurz der „Besteller“ genannt). KlarPac schließt Verträge ausschließlich mit Bestellern dieser Art.

(2) Mit dem ersten Vertragsschluss werden diese AGB vereinbart. Sie gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung auch für alle künftigen Geschäfte zwischen KlarPac und dem Besteller, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.

(3) Abweichende oder entgegenstehende AGB des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, KlarPac stimmt diesen ausdrücklich in Textform (z. B. E-Mail) zu. Dies gilt auch, wenn KlarPac in Kenntnis solcher Bedingungen eine Leistung erbringt.

(4) Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).


§ 2 Vertragsschluss

(1) Alle Angebote von KlarPac sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch Annahme der Bestellung durch KlarPac zustande – entweder schriftlich, per E-Mail oder durch Lieferung der Ware.

(2) Kein Außendienstmitarbeiter ist zur rechtsverbindlichen Annahme von Bestellungen berechtigt.

(3) KlarPac kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

(4) Der Vertragsschluss umfasst ausschließlich die in den aktuellen Preislisten, Angeboten oder Produktdokumentationen genannten Bestelleinheiten. Bei abweichenden Mengen kann KlarPac die Bestellung anpassen oder ablehnen.

(5) Bei Online-Bestellungen (Webshop) erfolgt der Vertragsabschluss erst mit Versandbestätigung oder Lieferung der Ware, nicht bereits mit Absenden des Bestellformulars.


§ 3 Preise

(1) Angebote sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum bindend. Danach gelten die am Tag der Bestellung gültigen Listenpreise.

(2) Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR), zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Versandkosten innerhalb Österreichs:
– unter € 100 netto: € 29,00 netto
– unter € 200 netto: € 19,00 netto
– ab € 200 netto: frei Haus (AT-weit)

(4) Für Auslandslieferungen trägt der Besteller die tatsächlichen Versand- und Verpackungskosten.

(5) Sonderversandarten (Eil-, Express- oder Nachnahmesendungen) gehen stets zu Lasten des Bestellers.

(6) Bei Zahlungsverzug ist KlarPac berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

(7) Mahnspesen: € 12,00 netto pro Mahnvorgang (ab der zweiten Mahnung).


§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt KlarPac 2 % Skonto.

(2) Bei SEPA-Lastschriftverfahren bleibt der Skontoabzug bestehen, sofern keine Rückbuchung erfolgt.

(3) Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

(4) Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

(5) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB berechnet (9,2 % über Basiszinssatz).


§ 5 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Handelsübliche Abweichungen bei Maßen, Gewichten oder Verpackungseinheiten gelten nicht als Mangel, sofern sie den Gebrauchszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.

(2) Gefahr und Nutzung gehen auf den Besteller über, sobald die Ware an den Spediteur oder Frachtführer übergeben wurde, auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung.

(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.

(4) Transportverpackungen können vom Besteller auf eigene Kosten an den Sitz von KlarPac retourniert werden; sie müssen sauber und sortiert sein.


§ 6 Druckfreigabe und Sonderanfertigungen

(1) Bei individuell bedruckten Waren erhält der Besteller vor Produktionsbeginn eine Korrekturvorlage (Andruck, PDF-Freigabe o. ä.). Erst nach schriftlicher oder elektronischer Druckfreigabe beginnt die Fertigung.

(2) Der Besteller trägt die Verantwortung für die inhaltliche und gestalterische Richtigkeit der Druckfreigabe.

(3) Änderungen nach Druckfreigabe erfolgen nur auf Kosten des Bestellers.


§ 7 Lieferfristen

(1) Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsschluss, bei Druckware mit der Druckfreigabe.

(2) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Lieferverzug von Vorlieferanten, Materialmangel, Streik, Energieausfall) verlängern die Lieferzeit angemessen.

(3) Bei unverbindlichen Lieferterminen kann der Besteller erst zwei Wochen nach Überschreitung eine Nachfrist setzen.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von KlarPac.

(2) Der Besteller darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern; er tritt KlarPac bereits jetzt die hieraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswerts ab.

(3) Die Abtretung gilt nur, soweit keine anderweitige Sicherungsabtretung zugunsten von Kreditinstituten entgegensteht.

(4) Der Besteller verpflichtet sich, die Vorbehaltsware sachgerecht zu behandeln und ggf. ausreichend zu versichern.


§ 9 Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel binnen 14 Tagen ab Erhalt schriftlich zu rügen.

(2) Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe zu rügen.

(3) Bei verspäteter Anzeige sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.


§ 10 Gewährleistung

(1) KlarPac leistet Gewähr durch Verbesserung oder Ersatzlieferung nach eigener Wahl.

(2) Schlägt die Mängelbehebung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Besteller Preisminderung oder – bei wesentlichem Mangel – Rücktritt verlangen.

(3) Farb- und Passerabweichungen im Rahmen der Druckfreigabe gelten nicht als Mangel, sofern sie die vereinbarten Toleranzen nicht überschreiten.

(4) Keine Gewährleistung besteht bei unsachgemäßer Lagerung, Behandlung oder Verwendung der Ware.


§ 11 Haftung

(1) KlarPac haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KlarPac nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

(3) Ersatz von Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn oder reinen Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

(4) Die Haftung für Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) bleibt unberührt.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von KlarPac.


§ 12 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

(1) Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.

(3) Forderungen gegen KlarPac dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden.


§ 13 Rechte Dritter / Vorgaben des Bestellers

Der Besteller garantiert, dass durch von ihm gelieferte Vorlagen, Designs, Texte oder Druckdaten keine Rechte Dritter verletzt werden.
Er stellt KlarPac von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.


§ 14 Urheberrecht & Nutzungsrechte

(1) Alle von KlarPac erstellten Texte, Fotos, Grafiken, Layouts und sonstigen Werke unterliegen dem Urheberrecht. Eine Verwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von KlarPac zulässig.

(2) Bei unberechtigter Nutzung wird eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen üblichen Lizenzwerts fällig.


§ 15 Datenschutz

KlarPac verarbeitet personenbezogene Daten des Bestellers gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) in der jeweils geltenden Fassung.
Einzelheiten zur Datenverarbeitung und zu den Rechten betroffener Personen finden sich in der Datenschutzerklärung unter
www.klarpac.at/datenschutz.


§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien (Österreich). KlarPac ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an dessen Sitz zu verklagen.

(2) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).


Stand: Wien, Oktober 2025

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